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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Stromausfall und Elektro-Notdienst: Wen rufen? (2026)

Wen du anrufst, hängt davon ab, wo die Störung sitzt: im Netz, am Netzanschluss oder in der Anlage dahinter. Diese Seite sortiert die Zuständigkeiten, nennt Warnzeichen unseriöser Notdienste und sagt, was du vor dem Einsatz zum Preis klärst.

Stromausfall: Wer ist zuständig?

Prüfe zuerst, ob nur deine Wohnung oder das gesamte Haus betroffen ist. Melde den Stromausfall, falls er nicht bekannt ist. Zuständig ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber, nicht dein Stromanbieter. Brennt es, ruf die 112 an.

Der Netzanschluss verbindet das Netz mit der Anlage des Anschlussnehmers und endet mit der Hausanschlusssicherung. Dahinter liegt die elektrische Anlage, für die der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich ist. Arbeiten daran führt außer dem Netzbetreiber ein eingetragenes Installationsunternehmen aus; die Ausnahme für Instandhaltung steht auf der Seite „Elektriker beauftragen“. Liegt der Defekt hinter der Hausanschlusssicherung, ist ein Fachbetrieb deshalb der richtige Anruf.

So ordnest du den Anruf ein:

Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Berlin), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), bereitgestellt vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

In der Mietwohnung

In einer Mietwohnung meldest du einen Defekt an der Elektroanlage zuerst dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Gerät er nach deiner Meldung mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, kannst du den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Hebe dafür Auftragsbestätigung und Rechnung auf.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Elektro-Notdienst: Warnzeichen

Ruf nicht die erstbeste Nummer an. Nach den Verbraucherzentralen geben viele Firmen vor, ein regionaler Anbieter zu sein, agieren aber bundesweit und nutzen lediglich örtliche Telefonvorwahlen. Prüfe deshalb kurz die Website und frage am Telefon nach dem Preis. Im Zweifel ruf lieber einen zweiten Betrieb an, bevor du einen Einsatz beauftragst. Drei Zeichen sind Hinweise auf einen unseriösen Anbieter, aber kein Beweis:

Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg (Stand der Seite 21.02.2025), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, mit der Polizei Baden-Württemberg (Stand der Seite 04.02.2026)

Preis, Zahlung und Widerruf

Bevor der Monteur anfängt, sprichst du den Preis ab. Die Verbraucherzentralen empfehlen einen verbindlichen Komplettpreis für alle Arbeiten, der Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge schon enthält. Eine sofortige Zahlung schuldest du nicht. Dass der Betrieb bar kassieren will, musst du nur hinnehmen, wenn ihr Barzahlung vorher vertraglich vereinbart habt.

Rufst du den Betrieb ausdrücklich zu dir, damit er eine dringende Reparatur oder Instandhaltung erledigt, entfällt das Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Der Ausschluss gilt nicht für weitere Leistungen, die der Betrieb bei diesem Besuch erbringt und die du nicht ausdrücklich verlangt hast. Lies deshalb die Rechnung und frag bei Posten nach, die du nicht bestellt hast.

Wer den Einsatz später steuerlich geltend machen will, braucht eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Die Ermäßigung nach § 35a EStG gilt nur für Arbeitskosten, lass diese deshalb gesondert ausweisen. Ob ein Notdienst-Einsatz als Handwerkerleistung zählt, klärst du mit dem Finanzamt.

Quellen: Verbraucherzentralen (Stand der Seite 27.08.2024), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, mit der Polizei Baden-Württemberg (Stand der Seite 04.02.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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